HZV-Patienten aller anderen Krankenkassen können durch Ihre/Ihren Nachfolgerin/Nachfolger neu in die HZV eingeschrieben werden. Hier gelten die vertraglichen Fristen für die Patienteneinschreibung.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Praxisübergabeteam gerne zur Verfügung:
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